1800-1862
Zeitalter zwischen Emanzipation und Ausgrenzung
- 1803
- Reichsdeputationshauptschluss bestimmt Neuordnung des Reiches
- 1805
- allgemeine Volksschulpflicht
- 1806
- Friedensvertrag zwischen Frankreich und Sachsen. Sachsen wird Königreich von Napoleons Gnaden
- 1807
- Gleichstellung der Katholiken mit der evangelisch-lutherischen Staatskirche
- 1811
- Gleichstellung der Reformierten
- 1813
- Völkerschlacht bei Leipzig, Sachsen russisch besetzt
- 1814
- Jüdischer Friedhof in Leipzig eröffnet
- 1815
- Wiener Kongress, Teilung Sachsens
- 1819
- Karlsbader Beschlüsse, antijüdische Hep-Hep-Bewegung
- 1829
- Gründung des Dresdner Mendelssohn-Vereins
- 1830
- Beginn der Sächsischen Staatsreformen
- 1834
- Deutscher Zollverein
- 1837
- Allgemeine Zeitung des Judentums
- 1837
- Gesetz über die Religionsausübung der Juden, Synagogenbau in Dresden und Leipzig erlaubt
- 1838
- Beginn des Baus der Sempersynagoge
- 1848
- Revolution von 1848/49, Grundrechte des deutschen Volkes, Pressefreiheit in Sachsen
- 1849
- Dresdner Maiaufstand
- 1850
- drastische Einschränkung der Grundrechte
- 1853
- Unterhaltungszeitschrift "Die Gartenlaube" mit antijüdischen Beiträgen erscheint in Leipzig
In den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts klafften in Sachsen die wirtschaftliche und die politische Entwicklung sehr weit auseinander. Fortgeschrittene ökonomische Methoden in den frühesten Formen der Industrie wurden durch die stagnierende Politik gehemmt. Ein Teil der Intellektuellen empfand das Land als überaltert und verknöchert.
Die Künste waren analog den Handwerken in Zünften und Innungen organisiert. Juden blieben von diesem System ausgeschlossen, da christliche Geburt und verschiedene christliche Gebräuche Grundlage der Zunftordnungen waren. Die akademische Kunst bildete sich erst allmählich heraus und war während der Romantik und des Biedermeiers nicht frei von judenfeindlichen Tendenzen.
Zwischen 1830 und 1840 wälzten die Sächsischen Staatsreformen das gesamte gesellschaftliche System um, die Gleichstellung der Juden blieb aber von der Verfassung ausgeschlossen und besonderen Gesetzen vorbehalten. Bis zum Jahre 1838 war es den Juden gesetzlich verboten, den Innungen beizutreten. Selbst nach der Legalisierung blieb die tatsächliche Aufnahme durch Quotenregelungen und den Widerstand der Zünfte beschränkt. Erst mit der Erklärung der Grundrechte des Deutschen Volkes 1848 erhielten die Juden politische Rechte wie das Wahlrecht. Auf die Revolution von 1848 und den Dresdner Maiaufstand von 1849 folgte eine politische Reaktionsperiode, die sich aber der vorwärtsdrängenden ökonomischen Entwicklung nicht verschließen konnte und so 1862 die Freiheit der Staatsbürger anerkannte, jedes gewünschte Gewerbe auszuüben. Jeder Schritt jüdischer Teilnahme an der Kunstausübung ist in dieser Zeit als Emanzipationsleistung zu verstehen.